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Die Veröffentlichung von Überwachungsberichten

Betreiber am Internetpranger

Claudia Schoppen


Das Internet hat nicht nur den Alltag erobert, sondern auch Eingang in den Verwaltungsvollzug gefunden. Neben dem klassischen, ordnungsrechtlichen Instrumentarium der behördlichen Anordnungen und Bußgeldverfahren wird auch das Internet genutzt, um die Einhaltung gesetzlicher Regelungen oder von Genehmigungen durchzusetzen. Verstöße gegen Genehmigungen, gesetzliche Vorgaben oder Mängel eines Betriebs werden im Internet veröffentlicht und die Betriebe mit vollem Firmennamen genannt. Diese sehen sich dadurch an den Pranger gestellt. Jüngstes Beispiel ist die neu eingeführte Umweltinspektion zur Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen. Gegen die Veröffentlichung der Inspektionsergebnisse im Internet setzen sich die Anlagenbetreiber zunehmend zur Wehr.

Die Autorin ist Rechtsanwältin bei der Luther Rechtsanwaltsges. mbH am Standort in Essen. Der Aufsatz beruht auf einem Vortrag auf dem Düsseldorfer Abfallrechtstag 2015.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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