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Diskussion zum Wertstoffgesetz auf dem Düsseldorfer Abfallrechtstag ∙ Wie weiter mit dem Wertstoffgesetz?

Andreas Bruckschen


In der Vielzahl der Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der laufenden Legislaturperiode kommt dem möglichen Wertstoffgesetz die größte öffentliche und mediale Aufmerksamkeit zu, obwohl die betroffene Wertstoffmenge im Vergleich zu anderen aktuellen Projekten der abfallwirtschaftlichen Gesetzgebung gering ist. Das zusätzlich zu erfassende Aufkommen an stoffgleichen Nichtverpackungen bewegt sich im Bereich von nur wenigen hunderttausend Tonnen. Zum Vergleich: Bei der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung geht es um einen Abfallstrom im Umfang von insgesamt etwa 40 Millionen Tonnen und bei der Ersatzbaustoffverordnung ist im Bereich der Bau- und Abbruchabfälle eine Gesamtmasse von knapp 200 Millionen Tonnen betroffen. In der politischen Debatte zum Wertstoffgesetz geht es auch weniger um die Verbesserung des Recyclings als um Fragen zur Verantwortlichkeit und Organisation. Ob in dieser Legislaturperiode noch ein Wertstoffgesetz auf Basis der vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwürfe verabschiedet werden kann, ist angesichts der heftigen Kritik am Arbeitsentwurf (im Folgenden „ArbEntw“) und der Vielfalt der durch die Formulierungen der diskutierten Entwürfe aufgeworfenen juristischen, technischen und praktischen Fragen fraglich.

BDE – Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Rohstoffwirtschaft e.V., Berlin. Der Beitrag basiert auf einem Vortrag des Verfassers im Rahmen der Diskussion „Wertstoffgesetz – Ökologischer Anspruch, Recyclingquoten, Zentrale Stelle“ auf dem Düsseldorfer Abfallrechtstag am 10.5.2016.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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