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Inverkehrbringen, Lieferketten und abfallrechtliche Produktverantwortung

Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 30.9.2015 – 7 C 11.14

Moritz Grunow


Zahlreiche Rechtspflichten hängen im Bereich der abfallrechtlichen Produktverantwortung an dem Begriff des Inverkehrbringens. Insbesondere innerhalb von Lieferketten kann die notwendige Bestimmung des Zeitpunktes, ab dem ein Erzeugnis als in Verkehr gebracht gilt und damit die Zuordnung der jeweiligen Pflichten, mit Auslegungsschwierigkeiten verbunden sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zusammenhang mit einem Revisionsverfahren zur Lizenzierungspflicht von Verkaufsverpackungen Stellung genommen, welches Verständnis dem Begriff des Inverkehrbringens im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht allgemein zugrunde liegen soll.

Der Autor ist Rechtsanwalt in der Sozietät Heinemann & Partner, Essen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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