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Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen

Moritz Grunow, Gregor Franßen


Wohin mit Dach- und Gebäudedämmung aus Styropor, nachdem sie ausgedient hat? Eine Beantwortung dieser Frage führte ab Spätsommer 2016 zu Problemen, wenn die Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) behandelt wurden. Denn infolge einer geänderten abfallrechtlichen Einstufung als gefährlicher Abfall konnten Betroffene, die HBCD-haltige Dämmplatten abgeben wollten, plötzlich nicht mehr die gewohnten Entsorgungswege nutzen. Ein akuter Entsorgungsnotstand zeichnete sich ab und der Gesetzgeber ruderte zurück – zumindest teilweise. Bis 31.12.2017 ist die Einstufung als gefährlicher Abfall vorübergehend ausgesetzt. Bis dahin sind jene Rechtsfragen zu lösen, die in den zurückliegenden Monaten rund um die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten für Unsicherheit gesorgt haben.

Heinemann & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Essen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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