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Beihilferechtliche Betrachtung kommunaler Abfallentsorgungszweckverbände

Zweckverbandsumlage als Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV

Lorenz Frank, Mario Kreutzer
Keywords: Beihilfenrecht, kommunale Abfallentsorgungszweckverbände, Interkommunale Kooperation, Zweckverband Tierkörperbeseitigung, Verbandsumlage, DAwI, Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse


Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Zweckverband Tierkörperbeseitigung (EuGH, Urteil vom 18.2.2016 – C-446/14 P) wird zum Anlass genommen, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um auch künftig Finanzierungen von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft auf einer eindeutig beihilferechtskonformen Grundlage zu organisieren. Denn wie am Beispiel der Verbandsumlage des Zweckverbands Tierkörperbeseitigung aufzuzeigen sein wird, kann ein Verstoß gegen das EU-Beihilferecht (Art. 107–108 AEUV) die Existenzgrundlage einer derartigen Organisation bedrohen. Nach der Skizzierung des unionsrechtlichen Regelungsgehalts des Beihilfeverbots gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV (II.) werden die Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Beihilfegewährung aufgezeigt (III.), um am Praxisbeispiel der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Abfallentsorgung durch umlagefinanzierte Zweckverbände (IV.) schlussendlich Handlungsempfehlungen bereitzustellen (V.).

Lorenz Frank ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Gruneberg Rechtsanwälte in Köln. Mario Kreutzer ist dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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