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Erforderlichkeit der Überlassung und Andienung gefährlicher Abfälle nach §17 Abs. 4 KrWG im Spiegel aktueller Judikatur

BVerwG vom 30.6.2016, EuGH vom 19.10.2016 und BVerfG vom 6.12.2016

Walter Frenz
Keywords: Überlassung, Andienung, gefährliche Abfälle, Warenverkehrsfreiheit, EG-Abfallverbringungsverordnung, Hochrisikotechnologie, Ausfuhrbeschränkung


Die Zulässigkeit von Andienungs- und Überlassungspflichten bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle wurde schon früher kritisch gesehen. Ist sie durch die Urteile des BVerwG vom 30.6.2016 zu § 17 Abs. 3 KrWG und des EuGH vom 19.10.2016 zur EU-Warenverkehrsfreiheit noch strenger zu prüfen? Bedarf es damit endgültig einer strikten Erforderlichkeitskontrolle? Ebnet gar das Urteil des BVerfG zum Atomausstieg vom 6.12.2016 den Weg für weitere Restriktionen, indem die Entsorgung gefährlicher Abfälle als Hochrisikotechnologie zu betrachten ist?

Der Autor ist o. Professor für Berg-, Umwelt- und Europarecht an der RWTH Aachen University.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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