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Chemisierung des Abfallrechts bei der Abgrenzung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen

Wolfgang Klett, Thomas Probst
Keywords: Chemisierung des Abfallrechts, Gefährlichkeit, Überwachungsbedürftigkeite, Stoffrichtlinie, gfahrenrelevante Eigenschaften von Abfall, Stoffrecht, Gemisch, Zubereitung


Der Titel des Beitrags könnte den Eindruck erwecken, es handele sich um ein lediglich theoretisches Thema, das abstrakt die stoffrechtlichen Voraussetzungen für die Einstufungen von Stoffen und Gemischen als gefährlich behandelt. Das ist jedoch nicht der Fall. In der Praxis der Abfallwirtschaft ist regelmäßig die Frage zur Abgrenzung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen zu beantworten. Diese Abgrenzung erfordert allerdings die eingehende Auseinandersetzung mit dem Stoffrecht, das insoweit im Abfallrecht Anwendung findet. Der Titel des Beitrags spricht zunächst dafür, dass die Argumente für und wider die Anwendung des Stoffrechts bei der Beantwortung abfallrechtlicher Fragen eine gleichgewichtige Behandlung erfahren. Dies ist aber nicht der Fall. Denn Überwie­gendes spricht gegen die Chemisierung des Abfallrechts.

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Klett, Köhler & Klett Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Köln. Dr. habil. Thomas Probst, Fachverband Kunststoffrecycling und Fachverband Sonderabfallwirtschaft im bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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