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Diskussion zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung auf dem Düsseldorfer Abfallrechtstag 2017 ∙ Die neue Gewerbeabfallverordnung – Start am 1.August 2017

Jean Doumet
Keywords: Gewerbeabfallverordnung, Dokumentationspflicht, Getrenntsammlungsquote, Vorbehandlungsanlage, Vollzugsbehörde


Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wird in ihren wesentlichen Bestandteilen am 1. August 2017 in Kraft treten. Die novellierte Verordnung schafft ein in sich schlüssiges und stringentes System zur Getrenntsammlung und Verwertung von gewerblichen Abfällen. Damit der in der Verordnung angelegte Gedanke der Kreislaufwirtschaft auch tatsächlich zum Tragen kommt, müssen die neuen Vorschriften allerdings von den Betrieben „gelebt“ und von den zuständigen Behörden „vollzogen“ werden. Dieser Beitrag konzentriert sich daher auf die aus Sicht des Bundesumweltministeriums anstehenden nächsten Umsetzungsschritte und zeigt erste aus der neuen Verordnung resultierende Fragestellungen auf.

Der Verfasser ist Referent im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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