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Die Novelle der Abfallbeauftragtenverordnung

Isabella Hermanns
Keywords: Abfallebauftragtenverordnng, AbfBeauftrV, Besitzer, Betreiber von Rücknahmestellen, Betreiber von Anlagen, Bestellungspflicht, Fachkunde, Zuverlässigkeit


Am 1.6.2017 ist die novellierte Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft getreten. Die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten blickt dabei auf eine lange Tradition in der Abfallwirtschaft zurück. So fußte die abzulösende Verordnung noch auf der Ermächtigungsgrundlage des Abfallgesetzes (AbfG). Die Novelle hat zentrale Elemente der aus dem Jahr 1977 stammenden Verordnung übernommen, gleichzeitig jedoch wesentliche Neuerungen vorgenommen, insbesondere in Bezug auf den Kreis der zur Bestellung Verpflichteten und die Anforderungen an Abfallbeauftragte. Die Hintergründe der Novelle sowie die wesentlichen Neuerungen werden in dem nachfolgenden Beitrag dargestellt.

Die Autorin ist Referentin im Referat WR II 2 „Recht der Kreislaufwirtschaft“ im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn. Die Autorin gibt ausschließlich ihre persönliche Auffassung wieder.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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