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Der Vollzug der neuen Gewerbeabfallverordnung

Peter Queitsch
Keywords: Gewerbeabfallverordnung, GewAbfV, Getrennthaltungspflicht, Dokumentationpflicht, Abfallgemisch, Vornehandlungsanlage, energetische Vewertung, Kleinmengen, Pflicht-Restmülltonne


Die am 1.8.2017 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung wirft in der Praxis eine Vielzahl von neuen Rechtsfragen auf. Insbesondere die in § 3 Abs. 3 und 4 Abs. 5 GewAbfV neu eingeführten Dokumentationspflichten der gewerblichen Abfallbesitzer/-erzeuger führen in der Praxis zu Verunsicherungen. Grundsätzlich hat die neue Gewerbeabfallverordnung das Ziel die in § 6 Abs. 1 KrWG europarechtlich vorgegebene fünfstufige Abfallhierachie zu befördern und vor allem die stoffliche Verwertung von Abfällen voranzubringen. In diesem Zusammenhang sind die Dokumentationspflichten umso geringer, je mehr der gewerbliche Abfallbesitzer/-erzeuger eine getrennte Sammlung von verwertbaren Abfällen in einer Art und Weise vornimmt, wie diese bereits seit Jahrzehnten in den privaten Haushaltungen praktiziert wird.

Hauptreferent für Umweltrecht im Städte- und Gemeindebund NRW e.V., Geschäftsführer der Kommunal Agentur NRW GmbH.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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