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Abfallrahmenvereinbarungen

Walter Frenz
Keywords: Abfallrahmenvereinbarung, Auftragscharakter, geschlossenes System, elektronisches Verfahren, Aufruf zum Wettbewerb, Geheimhaltung, Auswahl des besten Angebots


Rahmenvereinbarungen bieten sich im Abfallbereich besonders an: Es erfolgt eine Vorfestlegung auf bestimmte Unternehmen, denen der öffentliche Auftraggeber immer wieder Einzelaufträge erteilen kann. Er weiß, was (besser wen) er hat, und kann regelmäßig anfallende Leistungen wie Sammlungen, Entsorgungsvorgänge etc. an einen bestimmten Pool vorausgewählter Unternehmen vergeben, muss sich aber noch nicht im Detail festlegen. Gleichwohl muss er den Grundsatz der klaren und eindeutigen Ausschreibung wahren. Inwieweit muss er also Menge und Preis bereits im Vorhinein bestimmen? Der Teufel steckt im Detail. Grundsätzlich umstritten ist, ob schon ein Auftrag i.S.d. Vergaberechts vorliegt.

Prof. Dr. jur. Walter Frenz lehrt Berg-, Umwelt- und Europarecht an der RWTH Aachen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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