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Aktuelle kartellrechtliche Fragestellungen in Bezug auf die Clearingverträge der dualen Systeme

Eva-Maria Schulze
Keywords: Clearingverträge, Kartellrecht, Duale systeme, Mengenidentität, Altvertragsregelung, Übergangsjahr 2018, Verbot der Zuweisung


Obwohl die dualen Systeme seit Jahren Auseinandersetzungen über die ihnen zuzurechnenden Markt- und Kostenanteile austragen, ist dies weniger ein Indiz für unzureichenden Wettbewerb als vielmehr Resultat schwieriger (und teilweise unklarer) rechtlicher Rahmenbedingungen. Die aktuellen Auseinandersetzungen haben zur Kündigung der Clearingverträge durch sieben von zehn dualen Systemen und zum Abschluss eines neuen Clearingvertrags durch vier duale Systeme geführt. Maßstab der kartellrechtlichen Beurteilung der Clearingverträge ist, ob die Clearingverträge ein funktionierendes Clearing gewährleisten, ohne dabei über das dafür erforderliche Maß an Wettbewerbsbeschränkung hinauszugehen. Gemessen an diesem Maßstab sind Teile der aktuell gültigen Clearingverträge nicht kartellrechtskonform und mangels entsprechender Regelungen für den Übergang von der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz mit Beginn des kommenden Jahres insgesamt kartellrechtswidrig. Die neuen, zwischen vier dualen Systemen für den Zeitraum ab 1.1.2018 geschlossenen Clearingverträge sind nicht bereits deshalb kartellrechtswidrig, weil es ab dem 1.1.2018 möglicherweise mehrere konkurrierende Clearingverträge gibt oder diese nicht förmlich vom Bundeskartellamt freigestellt worden sind. In weiten Teilen adressieren die neuen Clearingverträge vielmehr gewichtige Defizite der aktuellen Clearingverträge. Lediglich Regelungen von insgesamt untergeordneter Bedeutung sind kartellrechtlich bedenklich, können aber für eine Übergangszeit mit geringfügigen Modifikationen hingenommen werden.

Abteilungsleiterin im Bundeskartellamt, Bonn. Die Autorin gibt ausschließlich ihre persönliche Auffassung wieder.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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