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Die Ausschreibung von Sammelleistungen nach dem Verpackungsgesetz (Teil 1)

Martin Dieckmann
Keywords: Ausschreibung von Sammelleistungen, Auftraggeber, Ausschreibungsführer, gemeinsame Ausschreibung, PPK-Sammelverträge, LVp/SNVP-Sammelleistung


Mit dem neuen Verpackungsgesetz vom Juli 2017, das im Wesentlichen am 1.1.2019 in Kraft tritt, wurden insbesondere die Rechtsgrundlagen der Tätigkeit der Verpackungsrücknahmesysteme einer weitreichenden Revision unterzogen. Hierzu gehört, dass erstmals auch konkrete gesetzliche Anforderungen an die Vergabe von Sammelleistungen gestellt werden. Dies geschieht in weitgehender Anlehnung bzw. gar Übernahme von Regelungen des „allgemeinen“, für öffentliche Auftraggeber geltenden Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB, VgV). Im Folgenden werden die sich aus § 23 Verpackungsgesetz ergebenden Vorgaben für die Ausschreibung von Sammelleistungen durch die Verpackungsrücknahmesysteme, einschließlich des hierauf bezogenen, schiedsgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens, einer ersten Analyse unterzogen.

Der Autor ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Partner in der Sozietät ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg – www.esche.de.

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