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Standortalternativenprüfung bei Deponievorhaben auf eigenen Flächen

Herausforderungen zwischen steigendem Deponiebedarf und erweiterten Klagerechten der Umweltverbände

Andrea Versteyl, Moritz Grunow


Die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 4.7.2017 – 7 KS 7/15 über eine Umweltverbandsklage gegen ein Deponievorhaben im Norden Niedersachsens ist unter anderem deshalb von besonderem Interesse, weil sie zu den ersten gehört, die bereits nach der sog. „großen Novelle“ des UmwRG vom Sommer 2017 und der letzten Ausweitung der Rügerechte von anerkannten Umweltvereinigungen bei Klagen gegen umweltrelevante Großvorhaben ergangen ist. Das Urteil wurde wegen seiner Relevanz bereits in der Ausgabe Nr. 6/2017 der AbfallR besprochen. Der vorliegende Beitrag beinhaltet insbesondere ergänzende Überlegungen zur Prüfung von Standortalternativen in solchen Fällen, in denen der Vorhabeträger über die Flächen verfügt.

Prof. Dr. Andrea Versteyl ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Namenspartnerin der Wirtschaftskanzlei AVR Rechtsanwälte. Moritz Grunow ist angestellter Rechtsanwalt bei der vorgenannten Kanzlei. Dank gilt Herrn Wiss. Mit. Kevin Marschhäuser für seine Unterstützung bei der Erstellung des Manuskripts.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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