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Diskussion zum VerpackG auf den Berliner Abfallrechtstagen 2017 ∙ Das neue Verpackungsgesetz

Andreas Bruckschen


Nachdem die auch von ordnungspolitischen Argumenten geprägte Debatte die großen Schwierigkeiten einer Ausweitung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen und damit der Implementierung eines Wertstoffgesetzes offenbar hat werden lassen, war es sehr sinnvoll, dass sich der Gesetzgeber mit dem Verpackungsgesetz auf die Stabilisierung des privatwirtschaftlichen Systems der Verpackungsentsorgung mit Einführung einer Zentralen Stelle und der zeitlich abgestuften Anhebung der Recyclingvorgaben konzentriert hat. Es sind die Produzenten und Inverkehrbringer, die die Verantwortung für die Verwertung ihrer in den Verkehr gebrachten Produkte übernehmen. Zum anderen dokumentiert das Verpackungsgesetz wie keine andere Gesetzgebung in der deutschen Entsorgungsgeschichte den Paradigmenwechsel, Müll als eine Ressource zu begreifen, die in den Materialkreislauf zurückgeführt werden muss. Im Mittelpunkt steht heute die Sicherung von Rohstoffen, zu denen auch die Wertstoffe aus den Verpackungen gehören. Damit dies gelingt, enthält das Verpackungsgesetz eine Reihe von Regelungen, die im Folgenden exemplarisch erläutert werden.

BDE – Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Rohstoffwirtschaft e.V., Berlin.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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