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Die neue Klärschlamm-Verordnung und die Rechtsfolgen für die Entsorgungspraxis

Peter Queitsch


Mit der Artikel-Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.9.2017 ist die Entsorgung von Klärschlämmen aus Kläranlagen auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden. Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Neuregelungen und deren zeitversetztes Inkrafttreten. Zugleich werden die Schnittstellen zum Düngerecht und die möglichen Auswirkungen auf die kommunalen Abwassergebühren aufgezeigt.

Hauptreferent für Umweltrecht im Städte- und Gemeindebund NRW e.V. Geschäftsführer der Kommunal Agentur NRW GmbH.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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