Skip to content

Die Erfassung und Verwertung von Elektro-Altgeräten (ElektroG 2018)

Peter Queitsch


Das am 24.10.2015 in Kraft getretene Artikel-Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten beinhaltete in Art. 1 nicht nur das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). In Art. 3 des Artikel-Gesetzes wurden gleichzeitig Änderungen des ElektroG geregelt, die im Jahr 2018 in Kraft treten. Die nachfolgende Darstellung ordnet diese Änderungen des ElektroG in den Gesamtzusammenhang ein und berücksichtigt dabei auch die neuen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Jahr 2018 zum Abfall- und Abfallgebührenrecht.

Hauptreferent für Umweltrecht im Städte- und Gemeindebund NRW e.V. Geschäftsführer der Kommunal Agentur NRW GmbH.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation