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Abfalleigenschaft von verunreinigtem Futtermais

Anmerkungen zum Urteil des BVerwG vom 29.5.2018 – 7 C 34.15

Olaf Kropp
Keywords: Abfalleigenschaft, verunreinigter Futtermais, Abfallbegriff, Entledingung, Entledigungswille, Zweckbestimmung, Verwendungszweck, Weiterverwendung, Entledigungszwang, Aflatoxin B1


Das Urteil des BVerwG betrifft den Begriff „Abfall“, der als Schlüsselbegriff des Abfallrechts die Tür zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) öffnet. Allerdings enthalten die diesbezüglichen Definitionen in § 3 Abs. 1 bis 4 KrWG zahlreiche Unschärfen, weshalb die Einstufung eines Stoffes oder Gegenstandes als Abfall oder Nicht-Abfall im Zweifel „nach dem gesunden Menschenverstand“ zu treffen ist. Es handelt sich um eine Wertungsentscheidung, die gerichtlich überprüft werden kann. Hierbei ist dem Richter und den Prozessbeteiligten präsent, dass eine Wertungsentscheidung in der nächsten Instanz auch umgekehrt ausfallen kann. Der vorliegende Fall mit seinen langjährigen Rechtsstreitigkeiten und einem ungewöhnlichen Verfahrensgang ist dafür ein Paradebeispiel.

Der Verfasser ist Geschäftsführer der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH und Leiter der Geschäftsstelle der AGS Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder, Mainz.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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