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Rechtsfragen zum „Wegdefinieren“ der Systembe­teiligungspflicht nach dem Verpackungsgesetz

Dirk Wüstenberg
Keywords: Systembeteiligungspflicht, Verpackung, Ware, inländishe Niederlassung,


Das Verpackungsgesetz verpflichtet alle Vertreiber, welche eigenes Verpackungsmaterial verwenden, zur Systembeteiligung. Um diesen Verpflichtungen zu entgehen, versuchen einige Vertreiber, ihre Verpackungen als Ware zu definieren, ihre Geschäftstätigkeit als nicht gewerbsmäßige darzustellen, ihre Herstellereigenschaft mithilfe des Fehlens einer deutschen Niederlassung zu negieren oder aber ihren Kunden Verpackung und Ware getrennt zu verkaufen. Welche dieser vier Bestrebungen haben Erfolg?

Der Autor ist Rechtsanwalt in Offenbach a.M.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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