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Der Nationale Asbestdialog und die Frage nach der fachgerechten Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle

Sandra Giern
Keywords: Asbest, Bau- und Abbruchabfälle, Chemikaliengesetz, Bauherrenverantwortung, Abfallerzeugerverantwortung, Rückbau


Im März 2017 wurde der „Nationale Asbestdialog“ durch das Bundeministerium für Arbeit und Soziales gestartet. Zielstellung war, eine Sensibilisierung für Asbest-Altlasten aller am Bau Beteiligten zu erreichen und zu diskutieren, wie Bewohner, Nutzer, Mieter und die am Bau Beschäftigten effizient und effektiv vor Gesundheitsrisiken durch diese Asbest-Altlasten geschützt werden können. Der Fokus wurde auf den Baubestand und dessen Nutzung gelegt und der Dialog in der Entsorgungsbranche somit fast nicht wahrgenommen. Aber eine Betroffenheit war von Anfang an gegeben, denn mit anfallenden Baurestmassen aus Sanierungs- und Abbruchtätigkeiten ist auch die Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle zu beachten. Nicht nur deshalb laufen jetzt, zwei Jahre nach Start des Dialoges, auch intensive Diskussionen zur fachgerechten Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle. Um auch in Zukunft ein umweltgerechtes und ressourcenschonendes Recycling von Bau- und Abbruchabfällen sicherstellen zu können, bedarf es eines pragmatischen Umgangs mit der Thematik und detaillierter Regelungen, welche auch neu zu definierende Kriterien im Umgang mit Asbest festlegen.

Dipl.-Ing. Sandra Giern, Fachreferentin beim BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. und zuständig für die Bereiche Abfallbehandlung, Logistik und Sonderabfall; Geschäftsführerin des Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS).

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(e.g. A | 000123 | 01)

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