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Einwegplastik verbieten! – Was können und was müssen wir tun?

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Helge Wendenburg

This work is distributed under the Creative Commons Licence Attribution 4.0 International (CC BY 4.0).

Keywords: Einwegplastik, Kunststoffprodukte, Umwelt, Einwegartikel, Verbrauchsminderung, Produktvorgaben, getrennte Sammlung,


Der Juni 2019 brachte nochmals die Plastikflut als Thema auf die nationale Agenda: Bei der Jahrestagung des Rates für Nachhaltige Entwicklung (rne) am 4.6.2019 behandelte das Forum 3 das Thema „Die Plastikwende – nachhaltiger Umgang mit Kunststoffen?“ Am 6.6.2019 erschien der von BUND und Heinrich-Böll-Stiftung herausgegebene und verantwortete „Plastikatlas“ und am 8.6.2019, zum Tag des Meeres, wurde das neue UBA-Papier „Kunststoffe in der Umwelt“ veröffentlicht, in dem der Erkenntnisstand zu Kunststoffen und ihrem Verhalten in der Umwelt, aber auch mögliche Maßnahmen und notwendiger Forschungsbedarf beschrieben werden. Am 12.6.2019 wurde schließlich im Amtsblatt der EU L 155/1 die „RICHTLINIE (EU) 2019/904 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ bekannt gemacht, die 20 Tage später in Kraft getreten ist und dementsprechend in wesentlichen Teilen bis zum 3.7.2021 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Ebenfalls im Juni stellt der BDE seine Kunststoffstrategie einem breiteren Kreis vor. Die nachfolgenden Ausführungen erläutern Inhalt und Umsetzungsanforderungen der Einwegkunststoffrichtlinie.

Der Verfasser Wendenburg leitete bis zum 30.6.2018 die Abteilung „Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz“ im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Seit November 2018 ist er Vorsitzender des Beirates des NAGUS im DIN e.V.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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