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Primärrechtsschutz bei der Vergabe von Sammelaufträgen durch beschleunigte DIS-Schiedsgerichtsverfahren nach §23 Abs.8 und 9 VerpackG

Volker Mahnken
Keywords: Vergabe von Sammelaufträgen, DIS-Schiedsgerichtsverfahren, GWB, Schiedsvereinbarung, Nachprüfungsverfahren, Schiedsklage, DIS-SchO


Das am 1.1.2019 in Kraft getretene VerpackG wartet mit zwei wesentlichen Neuerungen auf: Zum einen sind die dualen Systeme verpflichtet, Sammelaufträge auszuschreiben. Zum zweiten wird ein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz geschaffen, der durch ein beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren mit einer Dauer von möglichst nicht mehr als acht Wochen erfolgen soll. Um das zu erreichen, enthalten die diesjährigen Ausschreibungsbedingungen eine umfangreiche und detaillierte Schiedsvereinbarung. Im Folgenden wird dargestellt, wie derartige schiedsgerichtliche Nachprüfungsverfahren ablaufen könnten sowie wie sie sich von Nachprüfungsverfahren nach dem GWB einerseits und von Zivilgerichtsverfahren und auf Parteivereinbarung beruhenden Schiedsverfahren andererseits unterscheiden. Die rechtspolitische Neuerung und die Gestaltung der genannten Schiedsvereinbarung werden bewertet und es wird erörtert, inwiefern Modifikationen der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit
und der im Rahmen der Ausschreibungen verwendeten Schiedsvereinbarung
überlegenswert sind.

Der Verfasser ist seit einigen Jahren selbständiger Rechtsanwalt und überwiegend als Schiedsrichter und Adjudikator tätig. Zuvor war er Unternehmensjurist in der Rechtsabteilung eines deutschen Großunternehmens.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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