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Die endgültige Stilllegung von Deponien

Sonja Müller-Mitschke
Keywords: Stillegung von Deponien, Nachsorgemaßnahme,


Deponien stellen die dauernde und gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen an einem bestimmten Ort sicher. Die abfallrechtlichen und -fachlichen Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien haben in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Relevanz gewonnen. Die nachfolgende rechtliche Betrachtung soll einen praxistauglichen Überblick über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen des § 40 Abs. 1 bis 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Deponieverordnung zur endgültigen Stilllegung von Deponien geben und damit zu einem effektiven Verwaltungsverfahren verhelfen.

Die Autorin arbeitet am Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat Industrie und Kommunen – Kreislaufwirtschaft, in Baden-Württemberg.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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