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Aktuelle Probleme im Hinblick auf die „Gewährleistung von geeigneten Rückgabemöglichkeiten“ für Altgeräte durch Online- und Versandhändler

Anmerkung zum Urteil des LG Duisburg vom 27.6.2019 – 21 O 84/18

Jens Nusser
Keywords: Altgeräte, Rückgabe, Online- und Versandhändler, 21 O 84/18, Vertreiberpflichten, ElektroG, Rücksendemöglichkeit,


Mit dem Urteil des Landgerichts Duisburg vom 27.6.2019 liegt eine Entscheidung vor, welche die Anforderungen an die „Gewährleistung geeigneter Rückgabemöglichkeiten“ für Altgeräte durch die nach ElektroG verpflichteten Online- und Versandhändler näher konkretisiert. Der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt steht dabei exemplarisch für aktuelle rechtliche Probleme, mit denen sich Versand- und Onlinehändler im Zusammenhang mit den ihnen nach ElektroG obliegenden Rücknahmeverpflichtungen konfrontiert sehen.

Kopp-Assenmacher & Nusser, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin/Düsseldorf.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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