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Die Rahmenvorgabe – Instrument der Systemfestlegung für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Anke Wilden-Beck, Helena Roosen
Keywords: Rahmenvorgabe, Systemfestlegung, § 22 Abs. 1 VerpackG, LVP


Die Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 1 VerpackG ist eines der Instrumente, mit denen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihre grundlegenden Vorstellungen für eine Erfassung von restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen (LVP) gegenüber den dualen Systemen verbindlich vorschreiben können. Sie können den „Rahmen“ vorgeben, in dem die Erfassung erfolgen soll. Der nachfolgende Beitrag soll die Bedeutung, die wesentlichen Voraussetzungen und ausgewählte Rechtsfragen einer solchen Rahmenvorgabe beleuchten.

Gruneberg Rechtsanwälte, Köln.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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