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Klärschlammentsorgung zwischen Wasser- und Abfallrecht

Till Elgeti, Manuel Brunner
Keywords: Klärschlammentsorgung, Klärschlamm, Wasserrecht, Abfallrecht, Kläranlage, Rollender Kanal,


Die Entsorgung von Klärschlamm kann dem Regime des Wasserrechts und dem Regime des Abfallrechts unterfallen. In dem vorliegenden Beitrag wird ein Überblick über den relevanten Rechtsrahmen für die Bestimmung des Verhältnisses der beiden Rechtsgebiete im Bereich der Klärschlammentsorgung gegeben. Hierzu wird auf neuere Rechtsprechung aus der nordrhein-westfälischen und der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit Bezug genommen.

Dr. Till Elgeti ist Rechtsanwalt und Partner der überregionalen Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB am Standort Hamm (Westf.). Er ist zudem Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Dr. Manuel Brunner, LL.M. (Maastricht) ist Rechtsanwalt in der Kanzlei und Lehrbeauftragter für öffentliches Recht und internationales Wirtschaftsrecht an der SRH Hochschule Hamm. Der Beitrag ist zuerst in: Holm/Thomé-Kozmiensky/Quicker/Kopp-Assenmacher, Verwertung von Klärschlamm 2, 2019, S. 116 ff. veröffentlicht worden.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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