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Der Referentenentwurf zur Änderung des Batteriegesetzes

Rechtspolitische Anmerkungen zur Fortentwicklung der Batterierücknahme und -verwertung in Deutschland

Georgios Chryssos, Martin Dieckmann
Keywords: Batteriegesetz, BattG, Batterierücknahme, Gemeinsames Rücknahmesystem, GRS, Sammelquote, Wettbewerbssystem, EAR


Das Bundesumweltministerium hat im Januar 2020 einen Referentenentwurf zur Änderung des Batteriegesetzes vorgelegt, der noch nicht ressortabgestimmt ist, jedoch dem Vernehmen nach schon im Mai 2020 in einen Kabinettsbeschluss münden soll. Mit den hier vorgeschlagenen Änderungen würde die dringend notwendige Novelle des Batteriegesetzes einen wesentlich anderen Weg nehmen, als dies noch mit dem Arbeitsentwurf des Ministeriums vom Juni 2019 vorgesehen war. Der nachfolgende Beitrag setzt sich – aus der Perspektive des vormaligen Trägers des Gemeinsamen Rücknahmesystems – kritisch mit der Konzeption des Referentenentwurfes und dessen einzelnen Regelungsvorschlägen auseinander.

Der Autor Chryssos ist Vorstand der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien, der Autor Dieckmann Rechtsanwalt und Partner in der Sozietät ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg, und für die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien beratend tätig.

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