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Kostenpflicht der Hersteller für Zigarettenkippen und To-go-Verpackungen (Teil1)

Grundlagen für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerveranwortung nach Art.8 der EU-Kunststoffrichtlinie

Walter Frenz
Keywords: Kostenpflicht der Hersteller, Zigarettenkippen, To-go-Verpackungen, Herstellerverantwortung, KunststoffRL, Verursacherprinzip, Nachhaltigkeit, Beihilfenverbot


Wer zahlt für die weggeworfenen Zigarettenkippen und sog. To-go-Verpackungen wie Tüten und Getränkebecher – der Staat oder die Hersteller? Können auf Letztere die öffentlichen Kosten umgelegt werden? Die aktuelle EU-KunststoffRL zielt auf die umfassende Kostenbelastung der Hersteller für die öffentlichen Sammlungs-, Behandlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Nur diese Sicht entspricht dem Verursacherprinzip i.V.m. dem Beihilfenverbot. Nationales Vorbild ist die Überwälzung der Polizeikosten bei Hochrisikospielen in der Fußball-Bundesliga nach dem Bremer Modell.

Der Verfasser lehrt Berg-, Umwelt- und Europarecht an der RWTH Aachen University.
Erster Teil eines Gutachtens im Auftrag des VKU vom 11.12.2019.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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