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Die neue SCIP-Datenbank der ECHA und ihre Umsetzung durch §62a KrWG-E

Auswirkungen für Lieferanten, Verbraucher und Recyclingwirtschaft

Jens Nusser, Friedrich Markmann
Keywords: SCIP-Datenbank, Europäische Chemikalienagentur, Art.<nb4/>33 REACH-Verordnung


Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist derzeit dabei, eine hochkomplexe Datenbank zu konzeptionieren (SCIP-Datenbank). Lieferanten von Erzeugnissen haben ab Januar 2021 eine Vielzahl von Informationen in Bezug auf besorgniserregende Stoffe darin einzustellen. Branchenübergreifend ist von dieser Verpflichtung grundsätzlich jedes produzierende, importierende und Erzeugnisse vertreibende Unternehmen betroffen. Ziel ist es, der Recyclingwirtschaft die erforderlichen Informationen für eine zielgerichtete Behandlung von Schadstoffen zur Verfügung zu stellen. Die von der ECHA dazu festgelegten Informationsanforderungen sind allerdings ob ihres Umfangs bereits unmittelbar nach Bekanntgabe auf massive Kritik gestoßen. Daran knüpft der Beitrag an. Eine Auswertung des anwendbaren europäischen und nationalen rechtlichen Rahmens und der Informationsanforderungen der ECHA ergibt, dass die ECHA den ihr bei der Festlegung dieser Anforderungen zustehenden Gestaltungsspielraum erheblich überschritten haben dürfte. Für die verpflichteten Wirtschaftsakteure können sich dadurch prinzipiell Rechtsschutzmöglichkeiten gegen ihre künftige Einstellungsverpflichtung eröffnen.

Kopp-Assenmacher & Nusser, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin/Düsseldorf.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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