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Kostenpflicht der Hersteller für Zigarettenkippen und To-go-Verpackungen (Teil2)

Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerveranwortung nach Art.8 der EU-Kunststoffrichtlinie

Walter Frenz


Aufbauend auf den Grundlagen (Teil 1), gilt es näher die Ausgestaltung der Überwälzung der öffentlichen Gebühren für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung von To-go-Verpackungen und Zigarettenkippen zu untersuchen. Blaupause ist das Bremer Modell für die Anlastung der Polizeikosten bei Hochrisikospielen. Ist darüber hinaus auch ein Lenkungszuschlag möglich, ein „Reinigungscent“ für Zigaretten?

Der Verfasser lehrt Berg-, Umwelt- und Europarecht an der RWTH Aachen University.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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