- Jahrgang 19 (2020), Ausgabe 3
- Vol. 19 (2020), Nr. 3
- >
- Seiten 129 - 141
- pp. 129 - 141
Kostenpflicht der Hersteller für Zigarettenkippen und To-go-Verpackungen (Teil2)
Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerveranwortung nach Art.8 der EU-Kunststoffrichtlinie
Aufbauend auf den Grundlagen (Teil 1), gilt es näher die Ausgestaltung der Überwälzung der öffentlichen Gebühren für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung von To-go-Verpackungen und Zigarettenkippen zu untersuchen. Blaupause ist das Bremer Modell für die Anlastung der Polizeikosten bei Hochrisikospielen. Ist darüber hinaus auch ein Lenkungszuschlag möglich, ein „Reinigungscent“ für Zigaretten?