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Die Umsetzung des EU-Kreislaufwirtschaftspakets im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz: Bedeutung für mineralische Nebenprodukte und Abfälle

Gregor Franßen, Theresa Verfers


Das sog. Kreislaufwirtschaft-Legislativpaket der EU hat das unionsrechtliche Abfallrecht, insbesondere die EU-Abfall-Rahmenrichtlinie 2018/851 (EU-AbfRRL) und die EU-Deponie-Richtline 2018/850, umfangreich geändert. Die Änderungen sind bis zum 5.7.2020 in deutsches Abfallrecht umzusetzen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Bundesregierung, durch ein „Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union“ (im Folgenden: Umsetzungsgesetz) das deutsche Abfallrecht zu novellieren. Zum Entwurf der Bundesregierung vom 12.12.2020 (Gesetzentwurf) haben die Ausschüsse des Bundesrats am 23.3.2020 eine gemeinsame Empfehlung veröffentlicht. Dieser Beitrag stellt die geplanten relevanten Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG-E) in Bezug auf mineralische Nebenprodukte und Abfälle dar.

Gregor Franßen ist Rechtsanwalt und Partner bei Kopp-Assenmacher & Nusser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf. Theresa Verfers ist Rechtsreferendarin.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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