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Schiedsgerichtsverfahren nach §23 Abs.8 und 9 VerpackG – Update 2020

Volker Mahnken


Auch in diesem Jahr finden wieder Ausschreibungen der dualen Systeme für das Sammeln von Glas und Leichtverpackungen auf der Basis des Verpackungsgesetzes statt. Primärrechtsschutz im Rahmen dieser Ausschreibungen erfolgt weiterhin über die DIS-Schiedsgerichtsbarkeit gemäß § 23 Abs. 8 und 9 VerpackG. Nachfolgend wird dargestellt, welche Neuerungen, Änderungen und Entwicklungen es seit dem letzten Jahr gegeben hat.

Der Verfasser ist seit einigen Jahren selbstständiger Rechtsanwalt und überwiegend als Schiedsrichter und Adjudikator tätig. Zuvor war er Unternehmensjurist in der Rechtsabteilung eines deutschen Großunternehmens.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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