- Jahrgang 19 (2020), Ausgabe 4
- Vol. 19 (2020), Nr. 4
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- Seiten 192 - 196
- pp. 192 - 196
Die „echte Zusammenarbeit“ als Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Kooperation verschiedener Gebietskörperschaften nach § 108 Abs. 6 GWB
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 4.6.2020 – Rs. C-429/19 (AZV Rhein-Mosel-Eifel u.a.)
Mit Urteil vom 4.6.2020 in der Sache AZV Rhein-Mosel-Eifel u.a. hat sich der EuGH erstmals seit längerem wieder zu den Anforderungen an eine „interkommunale“ bzw. „horizontale Zusammenarbeit“ im Sinne des § 108 Abs. 6 GWB geäußert. Der folgende Beitrag befasst sich mit Inhalt und Konsequenzen des Urteils für derartige öffentlich-öffentliche Kooperationen.