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Die Novelle des Batteriegesetzes

Erste Anmerkungen zur gesetzlichen Fortentwicklung der Rücknahme und Verwertung von Geräte-Altbatterien in Deutschland

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Martin Dieckmann

This work is distributed under the Creative Commons Licence Attribution 4.0 International (CC BY 4.0).



Mit der im September 2020 verabschiedeten Novelle des Batteriegesetzes, die im Wesentlichen am 1.1.2021 in Kraft tritt, wurden erhebliche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen für die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien, insbesondere von Geräte-Altbatterien, vorgenommen. Im Kern umfasst dies die Abschaffung des Instruments eines Gemeinsamen Rücknahmesystems und die Einführung der Vollzugszuständigkeit der EAR. Hingegen fehlt es in den gesetzlichen Neuregelungen an bestimmten von den beteiligten Kreisen vielfach geforderten und in einem BMU-Arbeitsentwurf vom Juni 2019 noch vorgesehenen Vorkehrungen zum Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Rücknahmesystemen und vor Tendenzen der Erosion der Rücknahme von Geräte-Altbatterien. Auch beinhaltet die Novelle Gesetzesänderungen, die sich im Hinblick auf eine hinreichende Erfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben für die Altbatterierücknahme als kontraproduktiv erweisen können. Der nachfolgende Beitrag setzt sich hiermit im Sinne einer ersten Analyse und Bewertung des zukünftig geltenden Rechtsrahmens für die Altbatterieentsorgung auseinander, wobei sich die Betrachtung auf die wesentlichen Neuerungen im Bereich der Rücknahme und Entsorgung von Geräte-Altbatterien konzentriert.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner in der Sozietät ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg (www.esche.de).

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