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Pflichten qualifizierter Abfallverwertung auf Deponien und Verfüllungen

Insbesondere bei Bau- und Abbruchabfällen

Hans D. Jarass


Die kürzlich erfolgte Erweiterung des Zwecks des KrWG betont die qualifizierte Verwertung von Abfällen. Das ist Anlass, die Regelungen zum Vorrang und zur Hochwertigkeit der Verwertung in den Blick zu nehmen und zu fragen, welche Konsequenzen sich daraus insbesondere für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen auf Deponien und Verfüllungen ergeben.

Der Autor ist Direktor des ZIR Forschungsinstituts für deutsches und europäisches öffentliches Recht an der Universität Münster. Der Beitrag stützt sich in Teilen auf eine umfangreiche, für ein Unternehmen erstellte rechtswissenschaftliche Untersuchung.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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