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Verbringung von Kunststoffabfällen in Europa unter Druck

Jurek Zaroffe


Seit dem 1.1.2021 gelten neue Einträge für die Kunststoffabfallverbringung in der EU-Abfallverbringungsverordnung. Diese neuen Einträge im Zusammenspiel mit einem Leitlinienentwurf der EU-Kommission darüber, wie die neu eingeführten unbestimmten Rechtsbegriffe auszulegen sind, haben zu Verwerfungen beim innereuropäischen Handel mit Kunststoffabfällen geführt. In ihrem Leitlinienentwurf sieht die EU-Kommission einen maximalen und unterschiedslosen Störstoffanteil von 2 Masse-% für grün gelistete Kunststoffabfälle vor. Warum ein solcher starrer und einheitlicher Grenzwert nicht mit der Intention des Verordnungsgebers in Einklang steht und das europäische Kunststoffrecycling bedroht, erläutert dieser Artikel und zeigt mögliche Lösungsansätze auf. 

Jurek Zaroffe ist Referent im Brüsseler Büro des BDE.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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