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Abfallverbringung aus Deutschland nach Polen – ausgewählte Fragestellungen

Konrad Schampera, Magdalena Przydróżna-Urbanowicz


Die Verbringung von Abfällen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ist eine gängige Praxis. Auf der Ebene des EU-Rechts wurden in dieser Hinsicht harmonisierte Vorschriften eingeführt. Der grundlegende Rechtsakt zur Regelung der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen. Obwohl die europäischen Regelungen zur Abfallverbringung schon lange in Kraft sind, gibt es in der Praxis immer noch viele Probleme im Zusammenhang mit der Verbringung von Abfällen aus Deutschland nach Polen. Dies ist zum Teil das Ergebnis der vom EU-Gesetzgeber gewählten Regelungsmethode – obwohl die Mitgliedstaaten an die Grundsätze der auf der Ebene des EU-Rechts eingeführten Verordnung gebunden sind, spezifiziert jeder von ihnen diese Grundsätze im Rahmen seiner eigenen internen Gesetzgebung weiter, was eigentlich die Verordnung selbst verlangt. Folglich müssen bei der Planung einer Abfallverbringung aus einem Mitgliedstaat in einen anderen sowohl die Vorschriften des Versandstaates als auch die des Empfängerstaates berücksichtigt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland auf diesem Gebiet ist ein Thema von großer praktischer Bedeutung, schon allein deshalb, weil in den letzten Jahren die Menge der aus Deutschland nach Polen verbrachten Abfälle allmählich zugenommen hat. Daher sollten deutsche Unternehmer, die mit polnischen Unternehmern bei der Verbringung von Abfällen aus Deutschland nach Polen zusammenarbeiten wollen, besonders auf die in den polnischen Vorschriften enthaltenen Regelungen achten.

SDZLEGAL Schindhelm, Wrocław, Polen.

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