- Jahrgang 20 (2021), Ausgabe 5
- Vol. 20 (2021), Nr. 5
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- Seiten 223 - 233
- pp. 223 - 233
Rezyklat in Kunststoffverpackungen steigern
Der Gesetzgeber änderte im Juli 2021 abermals das Verpackungsgesetz und setzt damit auch Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie um. Notwendig war daher auch die Regelung einer Rezyklatquote in Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die in § 30a VerpackG als eine Gebotsnorm in das Verpackungsgesetz implementiert wurde. Eine Regelung, die Herstellern von Einwegkunststoffgetränkeflaschen bestimmte Rezyklatquoten vorschreibt, ist mit deren Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Außerdem ist es möglich und sinnvoll, eine Rezyklatquote für weitere Kunststoffverpackungen im Verpackungsgesetz zu implementieren.