Weiter zum Inhalt

Rezyklat in Kunststoffverpackungen steigern

Lukas Preiß
Keywords: Einwegkunststoffgetränkeflaschen, Kunststoffverpackungen, Rezyklat


Der Gesetzgeber änderte im Juli 2021 abermals das Verpackungsgesetz und setzt damit auch Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie um. Notwendig war daher auch die Regelung einer Rezyklatquote in Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die in § 30a VerpackG als eine Gebotsnorm in das Verpackungsgesetz implementiert wurde. Eine Regelung, die Herstellern von Einwegkunststoffgetränkeflaschen bestimmte Rezyklatquoten vorschreibt, ist mit deren Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Außerdem ist es möglich und sinnvoll, eine Rezyklatquote für weitere Kunststoffverpackungen im Verpackungsgesetz zu implementieren.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand im BMBF-geförderten Kompetenznetzwerk „Zukunftsherausforderungen des Umweltrechts“ (KomUR) am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht bei Frau Prof. Dr. Cancik, Universität Osnabrück, Osnabrück, Deutschland.

Empfehlen


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation