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Die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung 2021

Gregor Franßen, Vanessa Homann


Nachdem sich die beiden vorausgegangenen Beiträge mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung 2021 und der Novelle des Verpackungsgesetzes 2021 mit besonderem Fokus auf Einwegkunststoffverpackungen befasst haben, stellt dieser Artikel die Regelungen der neuen Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung dar. Der Beitrag erörtert insbesondere die neuen Anforderungen an die Beschaffenheit von Getränkebechern nach § 3 EWKKennzV und die Kennzeichnungspflichten nach § 4 EWKKennzV.

Gregor Franßen, EMLE (Madrid), ist ab 1.1.2022 Rechtsanwalt und Partner der Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB in Düsseldorf. Vanessa Homann, LL.M. (Reykjavík), ist Rechtsreferendarin in Düsseldorf.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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