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Neuerungen im Recht der erweiterten Herstellerverantwortung und ihre Umsetzung im KrWG

Christian Tünnesen-Harmes, Jan Vogelsang


Der deutsche Gesetzgeber hat durch die Novellierung der Produktverantwortung im 3. Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch das am 29.10.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union die erneuerte Abfallrahmenrichtlinie und die Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt und ist mancherorts sogar über deren Anforderungen hinausgegangen. Der Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen und ausgewählte rechtliche Probleme der erweiterten Vorgaben dar, die insbesondere für Hersteller einschlägiger Produkte nicht nur im Bereich der Anlastung von Gemeinkosten und Auswirkungen auf das Produktdesign mit erheblichen Umstellungen verbunden sein können.

Dr. iur. Christian Tünnesen-Harmes ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Rechtsanwälte Ratajczak und Partner mbB am Standort Duisburg. Jan Vogelsang, Mag. iur., ist dort wissenschaftlicher Mitarbeiter und promoviert im Kreislaufwirtschaftsrecht.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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