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Praxisprobleme des neuen ElektroG aus Sicht von Herstellern und Händlern

Friedrich Markmann, Suhayl Ungerer


Der nachfolgende Beitrag behandelt schwerpunktmäßig die novellierten und bereits zum 1.1.2022 in Kraft getretenen Rücknahme- und Informationspflichten des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG 3). Dabei wird dargestellt, welche Probleme bei der rechtskonformen Umsetzung der neuen Rücknahme- und Informationspflichten für Hersteller und Händler bestehen und wie diese gelöst werden können. Außerdem wird auch die neue Pflicht der Hersteller von sogenannten b2b-Geräten zur Vorlage eines Rücknahmekonzepts erörtert.

Dr. Friedrich Markmann und Suhayl Ungerer sind Rechtsanwälte in der Sozietät Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB mit Büros in Berlin und Düsseldorf.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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