Skip to content

Die Novelle des Europäischen Batterierechts

Zum Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien und deren Auswirkungen auf das nationale Batterierecht

Martin Dieckmann, Finn Kordes


Die Entwicklung und möglichst umweltfreundliche Produktion von Batteriezellen sowie die Rückführung, das Recycling und die umweltgerechte Entsorgung von Altbatterien sind ein Schlüssel in den Bemühungen um den „Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft“, wie ihn der Koalitionsvertrag der neuen Regierungsmehrheit als Motto ausgerufen hat – aber auch in den umweltpolitischen Anstrengungen auf Unionsebene. Entsprechend hohe Bedeutung kommt der seitens der EU-Kommission Ende 2020 vorgeschlagenen Novelle des Europäischen Batterierechts zu, mit der erstmals in diesem Bereich mit dem Instrument der Unionsverordnung unmittelbar für die und in den Mitgliedstaaten geltende Regelungen getroffen werden sollen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich einführend mit dem Kommissionsvorschlag, seinen wesentlichen Regelungsinhalten und den zu erwartenden Wirkungen für das nationale Batterierecht.

Der Autor Dr. Martin Dieckmann ist Rechtsanwalt und Partner in der Sozietät ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg (www.esche.de), der Autor Ref. jur. Finn Kordes hat hier 2021 seine Rechtsanwaltsstation absolviert.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation