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Von der Abfallbeseitigung zur Kreislaufwirtschaft – 50 Jahre Abfallrecht in Deutschland

Gottfried Jung


Am 11.6.1972 ist das Gesetz über die Beseitigung von Abfällen, kurz: Abfallbeseitigungsgesetz, in Kraft getreten. Erstmals erhielt die damalige Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz, dessen Gegenstand der Umgang mit Abfällen war. Damit wurde eine nunmehr 50-jährige Geschichte des Abfallrechts in Deutschland eingeleitet, in der nicht nur das Abfallrecht eine enorme Entwicklung genommen hat, sondern in der sich auch der eindrucksvolle Weg von einer bloßen Abfallbeseitigung hin zur Kreislaufwirtschaft widerspiegelt. Schlaglichtartig kennzeichnen diese Entwicklung die Kurzbezeichnungen dieses Gesetzes und der Gesetze, welche später an seine Stelle traten: Das Abfallbeseitigungsgesetz von 1972 wurde 1986 durch das Abfallgesetz abgelöst, dieses 1996 durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. An dessen Stelle trat 2012 das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Trotz der Bezeichnung „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ hat dieses einen engen Abfallbezug. Kreislaufwirtschaft bedeutet aber mehr. Der Begriff steht für eine Abkehr von der herkömmlichen Linearwirtschaft und damit für ein anderes Wirtschaftsmodell.

Der Autor ist Ministerialdirigent a.D.; seit 1981 begleitete er beruflich die Entwicklung des Abfallrechts und der Abfallwirtschaft als Referent, später als Abteilungsleiter in der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Er gehört als Rechtsanwalt zur Kanzlei Kunz Rechtsanwälte Koblenz, Köln, Düsseldorf, Mainz und ist Honorarprofessor an der Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld.

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