Skip to content

Die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach Art. 8 Einwegkunststoffrichtlinie

Unions- und verfassungsrechtliche Kritik am vorliegenden Referentenentwurf

Martin Ahlhaus


Mit dem Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung bestimmter Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie“ will das BMU insbesondere zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach Art. 8 Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 (EWKRL) eine Sonderabgabe für die betroffenen Unternehmen einführen. Die Ausgestaltung als Sonderabgabe begegnet jedoch erheblichen unions- und verfassungsrechtlichen Bedenken. Zudem stehen die Regelungen zur Kostenermittlung weder im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie noch mit den Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner der Produktkanzlei in Augsburg.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation