- Volume 21 (2022), Issue 4
- Vol. 21 (2022), No. 4
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- Pages 197 - 206
- pp. 197 - 206
Die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach Art. 8 Einwegkunststoffrichtlinie
Unions- und verfassungsrechtliche Kritik am vorliegenden Referentenentwurf
Mit dem Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung bestimmter Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie“ will das BMU insbesondere zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach Art. 8 Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 (EWKRL) eine Sonderabgabe für die betroffenen Unternehmen einführen. Die Ausgestaltung als Sonderabgabe begegnet jedoch erheblichen unions- und verfassungsrechtlichen Bedenken. Zudem stehen die Regelungen zur Kostenermittlung weder im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie noch mit den Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG.