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Grundstrukturen der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht

Robert H.D. Reimer


Die durch das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom 23.10.2020 (BGBl. I S. 2232) ins Kreislaufwirtschaftsgesetz eingefügte kreislaufwirtschaftsrechtliche Obhutspflicht ist ein Novum für den Pflichtenkreis der in den §§ 23 ff. KrWG geregelten Produktverantwortung. Die Entfaltung der Obhutspflicht im Kreislaufwirtschaftsrecht steht vor diesem Hintergrund naturgemäß noch am Anfang. Ziel und Gegenstand dieses Beitrags ist daher die Herausarbeitung zentraler Grundstrukturen der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht. Hierzu sollen der Begriff der Obhutspflicht, ihr vertriebsspezifischer Anwendungsbereich und ihre Grenzen in den Fokus des Beitrags gerückt werden. Begleitet wird deren Analyse von verschiedenen Anmerkungen zu den Motiven des Gesetzgebers, dem unions- und völkerrechtlichen Hintergrund, dem Regelungskonzept der latenten Grundpflicht und der Verortung der Obhutspflicht im Rahmen der Abfallhierarchie im Vorfeld sowie einem Fazit am Ende.

Der Autor ist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Öffentlichen Recht, Doktorand an der Leuphana Universität Lüneburg und Teilnehmer des M.A.-Programms „European Studies“ der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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