Skip to content

Diskussion zum Einwegkunststofffondsgesetz auf den Berliner Abfallrechtstagen 2022 ∙ Thesen der Tabakwirtschaft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Einwegkunststofffondsgesetz

Dirk Falke


Die Bundesregierung hat am 2.11.2022 zur Umsetzung von Art. 8 Abs. 1 bis Abs. 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 (sog. erweiterte Herstellerverantwortung der Einwegkunststoffrichtlinie) den Entwurf eines Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) beschlossen. Danach soll ein vom Umweltbundesamt (UBA) verwalteter Einwegkunststofffonds geschaffen werden, zu dessen Finanzierung die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte – u.a. auch Tabakproduktfilter – mittels einer Einwegkunststoffabgabe herangezogen und dessen Einnahmen an die anspruchsberechtigten Kommunen bzw. öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zwecks Abwicklung der Erstattung der Kosten für die Reinigung des öffentlichen Raums ausgekehrt werden. Die Ausgestaltung des Fonds im Wege einer Abgabenlösung begegnet gewichtigen juristischen – insbesondere verfassungsrechtlichen – Bedenken, die an dieser Stelle nochmals thesenhaft vorgetragen werden sollen.

Justiziar des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE). Der Verfasser hat als Vertreter der Tabakwirtschaft an der Podiumsdiskussion zum Einwegkunststofffondsgesetz auf den Berliner Abfallrechtstagen am 2.12.2022 teilgenommen.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation