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Ausnahmen von Grenzwerten für Müllverbren­nungs­anlagen in einer Gasmangellage?

Walter Frenz, Hans-Jürgen Müggenborg


Nach § 31g BImSchG i.V.m. § 6 Abs. 6, § 24 17. BImSchV „sollen“ Müllverbrennungsanlagen eine Ausnahme von der Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Grenzwerten bzw. einzelnen Anforderungen dieser Verordnung erhalten. Besteht unabhängig von diesen neuen Ausnahmeregelungen ein zwingender Anspruch nach Katastrophen- und Infektionsschutzrecht, allgemeinem Ordnungsrecht, grundrechtlichen Schutzpflichten oder auf der Basis einer behördlichen Duldung? Oder können diese Gesichtspunkte das Ermessen bei Erteilung einer über § 31g BImSchG zu erteilenden Ausnahmen zu einem Anspruch verdichten? Zwar trat in diesem Winter keine Gasmangellage auf. Das Thema bleibt aber akut.

Prof. Dr. Frenz lehrt Berg-, Umwelt- und Europarecht an der RWTH Aachen University, Prof. Dr. Müggenborg ist dort Honorarprofessor und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Aachen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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