- Jahrgang 22 (2023), Ausgabe 2
- Vol. 22 (2023), Nr. 2
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- Seiten 73 - 83
- pp. 73 - 83
Ausnahmen von Grenzwerten für Müllverbrennungsanlagen in einer Gasmangellage?
Nach § 31g BImSchG i.V.m. § 6 Abs. 6, § 24 17. BImSchV „sollen“ Müllverbrennungsanlagen eine Ausnahme von der Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Grenzwerten bzw. einzelnen Anforderungen dieser Verordnung erhalten. Besteht unabhängig von diesen neuen Ausnahmeregelungen ein zwingender Anspruch nach Katastrophen- und Infektionsschutzrecht, allgemeinem Ordnungsrecht, grundrechtlichen Schutzpflichten oder auf der Basis einer behördlichen Duldung? Oder können diese Gesichtspunkte das Ermessen bei Erteilung einer über § 31g BImSchG zu erteilenden Ausnahmen zu einem Anspruch verdichten? Zwar trat in diesem Winter keine Gasmangellage auf. Das Thema bleibt aber akut.