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Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil2)

Wie ist die Untersuchungspflicht für nicht aufbereitetes Bodenmaterial zu erfüllen?

Gregor Franßen, Henning Blatt, Vanessa Homann


Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Untersuchungspflicht für Bodenmaterial und Baggergut gemäß § 14 Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und geht unter anderem darauf ein, ob eine Haufwerksbeprobung von Bodenmaterial zwingend ist und ob bei Vorerkundungen bzw. In-situ-Untersuchungen eine Pflicht zur Heranziehung eines Sachverständigen besteht. Der Beitrag stellt Teil 2 einer Aufsatz-Reihe dar, in denen jeweils eine spezifische Rechtsfrage zur Mantelverordnung (EBV, BBodSchV, DepV) erörtert wird.

Gregor Franßen und Dr. Henning Blatt sind Rechtsanwälte und Partner, Vanessa Homann, LL.M. (Reykjavík), ist Rechtsanwältin in der Sozietät Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB, Düsseldorf.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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