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Reparieren statt Ersetzen: Folgt dem Recht auf Reparatur auch der Wille zur Reparatur?

Antonia Schlicht


Die europäische Debatte über das Recht auf Reparatur gewinnt an Bedeutung, insbesondere durch die neue Reparaturrichtlinie der EU, die im April 2024 vom Parlament angenommen wurde. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Reparatur von Produkten für Verbraucher einfacher, praktischer und günstiger zu gestalten, um Abfälle zu reduzieren und den sekundären Markt zu stärken. Mit der Verknüpfung von Ökodesignverordnung und Maßnahmen gegen unlautere Praktiken setzt die EU auf eine umfassende Strategie zur Förderung nachhaltiger Konsumgewohnheiten. Doch ob die Verbraucher tatsächlich bereit sind, Reparaturen dem Neukauf vorzuziehen, bleibt abzuwarten.

Dr. Antonia Schlicht ist als Rechtsanwältin im Team Umwelt, Klima, Energie bei KUNZ Rechtsanwälten am Kölner Standort tätig.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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